Die Geschichte des Stollens lässt sich bis in das 15. Jhd. zurückverfolgen. Er ist als Gebildebrot eng mit den Weihnachtsbräuchen und dem Ende der Fastenzeit verbunden. So durften nach päpstlichen Erlaß Stollenteige bereits 1329 nur aus Wasser, Hefe, Mehl und Öl geknetet werden.
Kurfürst Friedrich III. von Sachsen wandte sich aus gesundheitlichen Gründen zugunsten seines mitregierenden Bruder Johann dem Beständigen nach 1486 an den Papst Innocenz VIII. mit der Bitte, ihnen die Verwendung von Butter statt des genutzten Rübenöls zu gestatten. Tatsächlich gewährte der Papst am 28.7.1490 einen solchen Gnadenerlaß ohne Bußgeld für diese und „jeweils bis zu sechs Personen beiderlei Geschlechts, die an seiner Tafel speisen“. Damit war der von seinem Hofbäcker Heinrich Drasdow aus Torgau mit Butter gebackene Stollen legitimiert. Dies ist die Wurzel der von Helene Louise Pause 1938 geschilderten Legende vom „Butterbrief des Papstes“.
In Dresden regierte seit 1485 Herzog Albrecht III. der Beherzte, der Bruder des Kurfürsten. Unter Ausnutzung der Geflogenheiten zur Geldbeschaffung für große Kirchen-Bauten nutzte er als Mgr. v. Meißen und Schutzherr der Katholiken, befürwortet vom Bischof Johann VI. vom Hochstift zu Meißen, 1491 die Gelegenheit, sich ebenfalls an den Papst zu wenden. Nach dem verheerenden Stadtbrand von 1484 in Freiberg, der den erst 1480 geweihten Dom und zwei Pfarrkirchen stark beschädigte, bat er um die Genehmigung für seine Untergebenen auch in der Fastenzeit Butter und Milchprodukte ohne Strafe verwenden zu dürfen, damit die zum Wiederaufbau eingesetzten Untertanen bei Kräften bleiben und sich die Bauzeiten nicht unnötig verlängern.
Papst Innocenz VIII. erließ dazu am 6.7.1491 die Bulle 789 und legte für 20 Jahre fest, dass bei Zahlung von jährlich 1/20 Rheinischen Gulden pro Nutzer dieses Indults in der Fastenzeit Butter und Milcherzeugnisse ohne beschwertes Gewissen genossen werden können. 1/4 der in Kästen eingesammelten Summe soll für den Bau der Basilika in Rom abgeliefert werden.
Diese Bulle und eine analoge Festlegung für den Bau der Torgauer Brücke wurde am 28.12.1492 von Papst Alexander VI. bestätigt und am 23.11.1509 von Papst Julius II. für den Freiberger Dom mit Bulle Nr. 841 um weitere 20 Jahre verlängert. Mit der Einführung der Reformation wurde der Ablaßhandel überwunden, während sich der Siegeszug des mit Butter gebackenen Christstollens fortsetzte. Davon kündet u.a. die Geschichte des Dresdner Striezelmarktes (seit 1434)
Dieser Text wurde recherchiert und zusammengestellt von Wieland Liebusch