Die Sitte, Weihnachtsstollen zu backen, ist uralt und in Dresden etwa um das Jahr 1450 entstanden. In jener Zeit suchte man in den verschiedenen Formen der Backwaren kirchliche Erinnerungen wiederzugeben. So sollten beispielsweise die Pfannkuchen den Schwamm darstellen, mit dem der Heiland am Kreuz getränkt wurde und die Brezel die Fessel, die der Herr tragen mußte. Der Stollen ist in seiner Form nichts anderes als eine Versinnbildlichung des in Windeln gewickelten Christkindes. Früher war namentlich die Stadt Siebenlehn durch ihre Stollen berühmt. Die dortigen Bäcker verschickten ihre Backwaren weithin.
Deshalb gerieten sie 1615 mit den Meißner Bäckern in ernsten Streit, weil diese nicht dulden wollten, daß das Siebenlehner Gebäck nach Meißen gebracht wurde. Die Dresdner Bäcker beschwerten sich 1663 darüber, daß die Bäcker zu Siebenlehn große Fuder Backwerk nach Dresden brächten. Die Zubereitung der Stollen mag zu jener Zeit freilich eine andere als jetzt gewesen sein.
Bis zum Jahre 1467 durfte man, wenn gerade die Fastenzeit war, zum Backwerk keine Butter nehmen. Da nun dem Weihnachstfeste das große Adventsfasten voranging, konnte man, des Butterverbots wegen, zum Stollenbacken nur Öl benützen. Das war sehr unbequem, und das Gebäck mochte wohl nicht allzugut schmecken. Darum wendeten sich Kurfürst Ernst und sein Bruder Herzog Albrecht an den Papst wegen Aufhebung dieses Verbotes. Wie beide Fürsten das Bittgesuch mögen begründet haben, können wir aus dem Antwortschreiben des Papstes schließen.
Dieses lautet: "Sintemahl nun, daß euretwegen für uns vorgegeben, daß in Euren Herrschaften und Landen keine Oehlbäume wachsen und daß man des Oehls nicht genug, sondern viel zu wenig und stinkend habe, daß man dann teuer kaufen muß, oder solches Oehl allda habe, das man aus dem Rübsenoehl mach, daß der Menschen Natur zuwider und ungesund, durch dessen Gebrauch die Einwohner der Lande in mancherlei Krankheit fallen. Als sind wir in den Dingen zu eurer Bitte geneigt und bewilligen in päpstlicher Gewalt, in Kraft dieses Briefes, daß ihr, eure Weiber, Söhne, Töchter und all eure wahren Diener und Hausgesinde der Butter anstatt des Oehls ohne einige Pön (Buße, Strafe) frei und ziemlich gebrauchen möget."
Später - im Jahre 1491 - durften auch andere ihr Gebäck mit Butter mengen. Allerdings war an diese Erlaubnis vom Papste die Bedingung angeknüpft, den zwanzigsten Teil eines Goldgüldens zum Freiberger Dombau jährlich zu entrichten. Als Sachsen evangelisch wurde, fiel das Verbot weg.